Organscreening
Die zweite große Ultraschalluntersuchung findet nach den Mutterschaftsrichtlinien zwischen der 19. und 22. SSW routinemäßig statt. Fallen bei der Untersuchung Auffälligkeiten auf, die auf eine Erkrankung oder Fehlbildung des Kindes hindeuten, kann das Organscreening eine genauere Diagnose ermöglichen. Diese weiterführende Untersuchung kann auch bei Vorerkrankungen in der Familiengeschichte oder Medikamenteneinnahmen durchgeführt werden.
Bei Notwendigkeit werden die Kosten des Screenings von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie können das Organscreening auch als IGeL-Leistung für eine höhere Sicherheit des Verlaufs der Schwangerschaft in Anspruch nehmen.
Bei der Untersuchung werden alle Organe, die Fruchtwassermenge, das Aussehen der Plazenta und Bewegungsmuster des Kindes dargestellt. Sie erfolgt über die Bauchdecke. Dopplersonographie (Durchblutungsbeurteilung) und fetale Echokardiographie (Herzuntersuchung) werden durchgeführt. Die detaillierte Untersuchung ist wesentlich umfangreicher als die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebene Ultraschalluntersuchung. Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen können so ausgeschlossen oder festgestellt werden.
Vorteile des Organscreenings:
- Erkrankungen können so frühzeitig erkannt, Entscheidungen für weitere diagnostische Maßnahmen und Therapien in die Wege geleitet werden.
- Gegebenenfalls kann bei Fehlbildungen oder Erkrankungen eine Klinik mit besonderen Spezialisten gewählt werden.
- Ein unauffälliges Organscreening kann auch zur Beruhigung der Schwangeren, z. B. bei einer „Risikoschwangerschaft“, dienen.
- Erkrankungen können so frühzeitig erkannt, Entscheidungen für weitere diagnostische Maßnahmen und Therapien in die Wege geleitet werden.
- Gegebenenfalls kann bei Fehlbildungen oder Erkrankungen eine Klinik mit besonderen Spezialisten gewählt werden.
- Ein unauffälliges Organscreening kann auch zur Beruhigung der Schwangeren, z. B. bei einer „Risikoschwangerschaft“, dienen.